Angeklagter

Nächtliche Prügelei mit Folgen

Nächtliche Prügelei mit Folgen

War es vorsätzliche Körperverletzung oder Notwehr?

Was genau ist in der Nacht zum 28. November 2018 vor der Spielothek in der Albert-Ruckdäschel-Straße geschehen? Davon wurden bei der Verhandlung vor dem Kulmbacher Amtsgericht unterschiedliche Versionen erzählt. Fakt ist: es kam zu einer Schlägerei. Der Auslöser war banal. Der Roller der Zeugin N., Angestellte der Spielothek und Freundin des Angeklagten, wurde eingeparkt. Gleich zwei Mal im Laufe des Abends, beide Male vom Geschädigten J. und seinem Kumpel A. Die Zeugin war wütend und wollte die Angelegenheit mit den beiden jungen Männern klären. Leider ohne Erfolg. Sie lief zurück in die Spielhalle zum Angeklagten.

Offen blieb, ob die beiden Männer den Angeklagten direkt aufforderten, zu ihnen herauszukommen oder ob sie über die Zeugin Drohungen an ihren Freund weitergeben ließen. Das Ergebnis: der Angeklagte stürmte aus der Spielothek, es kam zu hitzigen Diskussionen und schließlich zu einer Prügelei. Leidtragender war der Zeuge J., der dabei erheblich verletzt wurde (Nasenbeinbruch, Risswunde am Ohr etc.). Diese Verletzungen mussten später im Klinikum Kulmbach behandelt werden. Der muskulöse Angeklagte war dem eher schmächtigen Zeugen J. körperlich offensichtlich überlegen. Er selbst will bei der Auseinandersetzung auch verletzt worden sein. Seine Freundin meint, sich an ein blaues Auge erinnern zu können. Beim Arzt war der Angeklagte jedoch nicht.

Der Angeklagte schwieg bisher zu den Vorfällen

Vor Gericht schilderte der Angeklagte erstmals die Geschehnisse der fraglichen Nacht aus seiner Sicht. Der Zeuge J. habe ihn mit einer Bierflasche angegriffen und er habe deswegen in Notwehr gehandelt. Und so forderte er über seinen Anwalt Freispruch. Seine Version unterschied sich aber von den bisherigen Ermittlungen der Polizei. Der Angeklagte konnte auch nicht erklären, wieso er derartig brutal gegen den unterlegenen Zeugen J. vorging.

Die Frage nach der Bierflasche tauchte in der Zeugenvernehmung immer wieder auf. Die Zeugen J. und A. bestritten einen Angriff mit einer Bierflasche. Außer den beiden Zeugen und dem Angeklagten hat niemand die Schlägerei gesehen. Zumindest konnte kein Zeuge ermittelt werden, der die Version des Angeklagten bestätigte. Gegen den Angeklagten sprach auch, dass er – im Gegensatz zu den Zeugen – einschlägig vorbestraft ist.

Unzufrieden mit dem Verhandlungsverlauf

Zu Beginn präsentierte sich der Angeklagte noch sehr zurückhaltend. Im Laufe der zweistündigen Verhandlung verlor er zunehmend die Kontrolle über sich. Sein Anwalt konnte ihn kaum mehr zurückhalten.

Die Version des Tathergangs des Angeklagten konnten letztlich weder die junge Staatsanwältin noch die Richterin überzeugen. Bei der Urteilsverkündung widersprach der Angeklagte weiter der Richterin und musste mehrfach ermahnt werden. Verurteilt wurde er dann auch wegen vorsätzlicher Körperverletzung. Haarscharf kam er noch einmal an einer Gefängnisstrafe vorbei. 4500 Euro (150 Tagessätze) muss er jetzt zahlen – und die Kosten des Verfahrens.

Posted by Tanja Freiberger in Panorama, Tanja Freiberger, Unser Oberfranken